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Ralf Prohaska

Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit



 

Energienews


07.10.2025

Energetische Maßnahme: Erst bei vollständiger Zahlung gibt‘s die Steuerermäßigung

Eine Maßnahme zur energetischen Modernisierung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn sie vollständig bezahlt wurde, so der Bundesfinanzhof. Vorher darf sie nicht steuerlich geltend gemacht werden.




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